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Verweigerung der Lieferung einer (kostenlosen) Rechnung

In den meisten Fällen ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, Ihnen (als Verbraucher) eine Rechnung auszustellen. Diese Verpflichtung gilt nur zwischen Unternehmen (für Mehrwertsteuerzwecke) und für Telekommunikations- und Energieverträge. Weitere Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen auf der Seite Buchhaltung und Rechnungsstellung.

Wenn Sie eine Rechnung verlangen, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann das Unternehmen Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Über diese Kosten müssen Sie im Voraus informiert werden.

Wenn das Unternehmen rechtlich verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen, darf es Ihnen keine Kosten für die Erstellung der Rechnung in Rechnung stellen.

Wenn Sie eine elektronische Rechnung ablehnen, darf das Unternehmen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für die Ausstellung einer Papierrechnung berechnen. Das Unternehmen kann Ihnen jedoch einen Rabatt anbieten, um Sie zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung zu ermutigen. Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, in dem Sie der elektronischen Rechnungsstellung zustimmen? Dann erhalten Sie keine Papierrechnung und können die elektronische Rechnung nicht ablehnen. Das Unternehmen muss dies deutlich kommunizieren, damit Sie in voller Kenntnis der Sachlage zustimmen.

Bekommen Sie normalerweise eine Rechnung in Papierform und plötzlich eine elektronische Version ohne Ihre Zustimmung? Dann haben Sie das Recht, dagegen Einspruch zu erheben.

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