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Rundung von Barzahlungen

Der Gesamtbetrag der Barzahlungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern muss auf das nächste Vielfache von 5 Eurocent gerundet werden.

1- und 2-Cent-Münzen bleiben jedoch gesetzliches Zahlungsmittel. Die Händler dürfen sie nicht ablehnen. Ein Händler kann sich jedoch weigern, mehr als 50 Münzen für eine Zahlung anzunehmen.

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