Garantie: Verkäufer schlägt einen Gutschein vor
Im Falle einer Vertragsauflösung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Sie sind nicht verpflichtet, diese Erstattung in Form eines Gutscheins zu akzeptieren.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Der Verkäufer ist verpflichtet, Garantie zu geben
Wahlmöglichkeit zwischen Ersatz, Reparatur, Preisminderung oder Vertragsauflösung
Garantie: Verkäufer schlägt einen Gutschein vor
Garantie und Ersatzgerät
Garantie auf Reparaturen und Ersatzteile
Garantie: vom Verkäufer oder vom Hersteller?
Garantie: Konkurs des Verkäufers
Gesetzliche Garantie: Sonstiges

