Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen und können sich mit der Gegenpartei nicht einigen ?
Dann können Sie sich an einen Ombudsdienst wenden. Dies ist ein kostengünstiges und schnelles Verfahren, das nur wenige Formalitäten erfordert.
Möchten Sie sich an einen Ombudsdienst wenden?
Die Themenseiten und der Verbraucherleitfaden führen Sie Schritt für Schritt zum richtigen Ombudsdienst.
Möchten Sie sich lieber direkt an einen Ombudsdienst wenden?
Nachstehend finden Sie die vollständige Liste der vom FÖD Wirtschaft anerkannten Ombudsdienste.

Problem mit einem belgischen Unternehmen
Liste der vom FÖD Wirtschaft anerkannten Ombudsdienste.
Wenn Sie keinen Ombudsdienst für einen bestimmten Sektor finden können oder wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Ombudsdienst zuständig ist, leiten Sie Ihre Akte an den Ombudsdienst für Verbraucher weiter. Er leitet Ihre Akte weiter oder bearbeiten sie selbst, wenn kein anderer Ombudsdienst zuständig ist.
Streitfall zwischen einem Kunden und einem Telekommunikationsunternehmen
Jede Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einer Versicherungsgesellschaft, einem Versicherungsvermittler oder Datassur fällt in die Zuständigkeit des Ombudsdienstes für Versicherungen:
Streitigkeiten zwischen einem Kunden und einem Lieferanten über das Funktionieren des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes
Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Reiseveranstalter, die die allgemeinen Reisebedingungen der Streitsachenkommission Reisen anwendet. Die Kommission ist nicht zuständig für Beschwerden gegen Fluggesellschaften und Beschwerden über Reiseversicherungen.
Streitigkeiten, die ein Kunde als Absender oder Empfänger mit einem Post- oder Paketdienstleister hat
Streit zwischen einem Verbraucher und einem professionellen Textilpflegebetrieb mit dem FBT-Logo (Federatie van de Belgische Textielverzorging/Fédération Belge de l’Entretien du Textile) wegen Schäden an Textilien
Problem mit einem ausländischen Unternehmen
Häufig gestellte Fragen
Lesen Sie unsere häufig gestellten Fragen Sie finden dort vielleicht eine Antwort auf Ihre Frage.
Kann man sich kostenlos an einen Ombudsdienst wenden?
In der Regel können Sie sich kostenlos an einen Ombudsdienst wenden. Einige Ombudsdienste verlangen aber eine Gebühr. Dies ist der Fall für:
- die Schiedskommission für Verbraucher und Textilbetriebe (CACET)
- die Streitsachenkommission Reisen
- die Schlichtungskommission Bau
Wie lange dauert ein Verfahren bei einem Ombudsdienst?
Nach Einreichung Ihres vollständigen Antrags auf Vermittlung erhalten Sie innerhalb von 90 Kalendertagen das Ergebnis der Vermittlung. In einem komplexen Streitfall kann diese Frist auf 180 Tage verlängert werden, sofern sowohl Sie als auch die andere Partei informiert wurden.
Wie beantrage ich eine Vermittlung bei einem Ombudsdienst?
ConsumerConnect hilft Ihnen dabei, die zuständigen Ombudsdienste zu finden und zu kontaktieren. Die Ombudsdienste können telefonisch, per E-Mail, Brief oder über ein Online-Formular erreicht werden. Einige Ombudsdienste empfangen die Verbraucher auch persönlich in ihren Büros (nach Vereinbarung).
Ist die Entscheidung eines Ombudsdienstes für alle Parteien verbindlich?
Jeder Ombudsdienst entscheidet selbst, ob ihre Entscheidungen verbindlich sind oder nicht. Der Ombudsdienst versucht zunächst, eine gütliche Auflösung zwischen den Parteien zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, gibt die Ombudsstelle eine Stellungnahme ab. Im Allgemeinen sind gütliche Einigungen und Stellungnahmen für die Parteien nicht bindend.
Können Sie direkt vor Gericht gehen oder müssen Sie sich erst an einen Ombudsdienst wenden?
Sie können direkt vor Gericht gehen, wenn Sie dies möchten. Die Vermittlung durch einen Ombudsdienst ist völlig freiwillig. Es ist ein kostengünstiges und schnelles Verfahren, das nur wenige Formalitäten erfordert.
Was passiert, wenn Sie mit der Antwort des Ombudsdienstes nicht einverstanden sind?
Sie können sich jederzeit aus dem Vermittlungsverfahren des Ombudsdienstes zurückziehen, wenn Sie mit dessen Verhalten oder Arbeitsweise nicht zufrieden sind. In diesem Fall können Sie sich als Verbraucher an das zuständige Gericht wenden.
Müssen Sie zunächst versuchen, mit dem Unternehmer eine Lösung zu finden?
Die meisten Ombudsdienste bitten darum, die Streitigkeit zunächst gütlich beizulegen. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht zuvor bei dem betreffenden Unternehmen eingereicht haben, kann der Ombudsdienst die Bearbeitung Ihrer Anfrage ablehnen.
Sind die Ombudsdienste auch für ausländische Unternehmen befugt?
Nein, die Ombudsdienste können nur über Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und belgischen Unternehmen entscheiden. Bei Streitigkeiten mit einem europäischen Gewerbetreibenden oder einem Gewerbetreibenden mit Sitz in Norwegen und Island können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Belgien (EVZ) wenden.
Was geschieht, wenn es keinen speziellen Ombudsdienst für einen bestimmten Sektor gibt?
Wenn Sie keinen Ombudsdienst für einen bestimmten Sektor finden können oder wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Ombudsstelle zuständig ist, können Sie Ihre Akte an den Ombudsdienst für Verbraucher weiterleiten. Dieser leitet Ihre Akte weiter oder bearbeiten sie selbst, wenn kein anderer Ombudsdienst zuständig ist.
Sie haben ein technisches Problem bei der Übermittlung Ihres Vermittlungsantrags. An wen können Sie sich wenden?
Wenn Sie Probleme mit der Einreichung Ihrer Akte haben, können Sie sich an den Ombudsdienst für Verbraucher wenden. Sie können diesen per Brief, über ein Online-Formular oder vor Ort in seinen Büros kontaktieren.
Sind die Ombudsdienste unabhängig? Auch im Hinblick auf den FÖD Wirtschaft?
Ja, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gehören zu den Voraussetzungen, um als Ombudsdienst anerkannt zu werden. Die Ombudsdienste müssen unabhängig und unparteiisch gegenüber Unternehmen, Verbrauchern und dem FÖD Wirtschaft selbst sein.
