Loading...

Energieversorger ändert Vorschussbetrag Ihrer Stromrechnung

Sie vereinbaren mit Ihrem Energieversorger die Methode zur Berechnung Ihres Vorauszahlungsbetrags.

Ihr Energieversorger kann eine Änderung des Vorauszahlungsbetrags vorschlagen, muss dies aber begründen. Es reicht nicht aus, nur den geschätzten Verbrauch zu nennen. Sie haben immer das Recht, eine Änderung des Vorauszahlungsbetrags abzulehnen. Ihr Versorger kann die Anpassung nur dann in Rechnung stellen, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen oder innerhalb von 15 Tagen keine Einigung erzielen.

Sie können auch selbst eine Überprüfung Ihrer Vorschussrechnung beantragen. Der Energieversorger kann Ihren Antrag (teilweise) ablehnen, muss dies aber anhand der vereinbarten Berechnungsmethode begründen. Es ist nicht ausreichend, nur den geschätzten Verbrauch zu nennen.

Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?

Stellen Sie uns eine Frage

Rufen Sie uns an

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon (gebührenfreie Rufnummer)

0800 120 33

Online-Kontaktformular

Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular

Online-Formular

Senden Sie eine E-Mail