Mahngebühren für Energierechnungen
Sie haben mindestens 15 Tage Zeit, um Ihre Energierechnung zu bezahlen.
Der Anbieter darf Ihnen bei Überschreitung von 3 Zahlungsfristen pro Kalenderjahr keine Mahngebühren in Rechnung stellen. Bei der 4. Überschreitung einer Zahlungsfrist kann der Anbieter Gebühren erheben. Diese dürfen 7,50 Euro zuzüglich Versandkosten nicht überschreiten.
Ab der 1. Mahnung haben Sie mindestens 14 Kalendertage Zeit, um zu zahlen. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht gezahlt haben, kann Ihnen der Energieversorger eine zweite Mahnung schicken. Darin kann er unter bestimmten Bedingungen eine Gebühr und Verzugszinsen für verspätete Zahlungen verlangen.
Gebühren und Verzugszinsen müssen im Vertrag (in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) deutlich angegeben werden. Sie sind je nach Höhe der Schulden gesetzlich gedeckelt.
Haben Sie Zahlungsschwierigkeiten? Die ÖSHZ können Personen, die Schwierigkeiten haben, ihre Energierechnungen zu bezahlen, über den Energiefonds materielle Unterstützung gewähren. Weitere Informationen über den Energiefonds finden Sie auf der Website des ÖPD Sozialeingliederung.
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