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Mahngebühren für die Bezahlung einer Rechnung

Eine Rechnung enthält in der Regel eine Zahlungsfrist. Ist auf der Rechnung keine Frist angegeben? Dann müssen Sie die Rechnung sofort bezahlen.

Die erste Zahlungserinnerung muss gebührenfrei sein.

Besteht ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (z. B. ein Jahresabonnement für eine Zeitung mit monatlicher Zahlung usw.)? Dann haben Sie Anspruch auf maximal 3 kostenlose Mahnungen pro Jahr. Ab der vierten Mahnung kann das Unternehmen Ihnen Kosten in Rechnung stellen. Diese dürfen 7,50 Euro zuzüglich Versandkosten nicht überschreiten.

Ab der ersten Mahnung haben Sie mindestens 14 Kalendertage Zeit, um noch zu zahlen. Die Frist von 14 Kalendertagen beginnt am dritten Werktag nach der Absendung der Mahnung per Post.

Haben Sie trotz dieser Mahnung(en) immer noch nicht bezahlt? Dann kann das Unternehmen Ihnen eine Entschädigung und Verzugszinsen in Rechnung stellen, zumindest wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Diese Entschädigung und Zinsen müssen im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich angegeben werden. Außerdem sind sie je nach Höhe der Schulden gesetzlich gedeckelt.

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