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Ausfälle/Nichtverfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes

Im Falle eines Ausfalls oder der Nichtverfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes muss der Betreiber alle Anstrengungen unternehmen, um die Dienste so schnell wie möglich wiederherzustellen oder ohne zusätzliche Kosten für Sie Ersatz anzubieten. Muss der Zeitraum der Serviceunterbrechung durch die Nutzung von Mobilfunkdiensten eines anderen Betreibers überbrückt werden? Dann können Sie versuchen, die Kosten vom verantwortlichen Betreiber zurückzufordern.

Haben Sie sich für das Standardverfahren Easy Switch entschieden, ein Verfahren zum einfachen Wechsel des Telekommunikationsanbieters, und waren Sie während des Anschlusses mit einer Serviceunterbrechung von mehr als einem Tag konfrontiert? Dann haben Sie automatisch Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Euro pro zusätzlichen Kalendertag. Diese Entschädigung muss von dem neuen Betreiber gewährt werden.

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