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Erhebung von zusätzlichen Gebühren für elektronische Zahlungen

Ein Händler darf Ihnen für elektronische Zahlungen keine zusätzlichen Gebühren berechnen. Es ist auch verboten, elektronische Zahlungen unter einem bestimmten Betrag abzulehnen.

Unternehmen können jedoch je nach Betrag verschiedene elektronische Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Sie müssen die Verbraucher allerdings darauf hinweisen, zum Beispiel durch einen Aushang.

Es können jedoch Bearbeitungskosten anfallen. Ein Händler muss immer deutlich angeben, was in diesen Bearbeitungsgebühren enthalten ist. Wenn Sie zusätzlich zu dem Betrag Ihrer Bestellung weitere Gebühren zahlen müssen, müssen Sie über die Gründe für diesen Aufpreis informiert werden. Wenn diese nicht deutlich sind und Sie vermuten, dass es sich um eine versteckte Gebühr für Zahlungskarten handelt, bitten Sie den Händler um eine Erklärung.

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